| (1) Begriffsdefinition
Die Firma Nubita Eivissa S.L. (Steuernummer CIF B-57530941) ist Vermieterin
der Wohnanlage C/Estret, 4, Puig Delfin, 07839 Sant Josep, Ibiza und
handelt im Namen und in Vertretung der Besitzer. Der Mietvertrag kommt
zwischen Nubita Eivissa S.L. und der/dem Mieterin/Mieter zustande.
Der Mieter/die Mieterin zahlt keine Vermittlungsprovision.
(2) Preise
Der Mietpreis bezieht sich standardmäßig auf eine Belegung
durch 4 Personen pro Haus. Hierbei gelten Kinder ab 3 Jahre als volle
Person.
(3) Veränderungen am Mietobjekt
Veränderungen im Innen- und Außenbereich des Mietobjektes,
wie z.B. durch Bemalung oder Bepflanzung u.s.w., sind nicht gestattet.
(4) Nebenkosten
Die Nebenkosten für Strom, Gas und Wasser sind im Mietpreis inbegriffen.
(5) Mietzeit
Die Mietdauer muss mindestens sieben (7) Nächte betragen. Die
Mietzeit schließt die Nutzung am Tag des Mietbeginns ab 14.00
Uhr und am Tag des Mietendes bis 11.00 Uhr ein.
Mit Mietende ist die Mieterin/der Mieter verpflichtet, Nubita Eivissa
S.L. die Schlüssel des Mietobjektes zurückzugeben und das
Mietobjekt in demselben ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben,
wie sie/er das Mietobjekt entgegengenommen hat.
(6) Reservierung
Zur Reservierung des Mietobjektes sendet Nubita Eivissa S.L. der Mietinteressentin/dem
Mietinteressenten den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
per Fax, Post oder E-Mail zu. Ab diesem Zeitpunkt räumt Nubita
Eivissa S.L. der/dem Mietinteressentin/Mietinteressenten eine Option
für die verbindliche Reservierung innerhalb von 10 Kalendertagen
ein.
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen zwei
Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Nubita Eivissa S.L. räumt
der/dem Mietinteressentin/Mietinteressenten eine Option für die
verbindliche Reservierung bis zum folgenden Tag bis 14:00 Uhr ein.
(7) Verbindliche Buchung
Zur verbindlichen Buchung des Mietobjektes muss die Mietinteressentin/der
Mietinteressent folgende Dokumente vorlegen bzw. Bedingungen erfüllen:
1. Unterschriebener Mietvertrag
2. Unterschriebene Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Kopie des Personalausweises
4. Namensliste der Mitbewohner (Vorname, Nachname, Ausweisnummer)
5 . Überweisung von 40% des gesamten Mietpreises auf das Geschäftskonto
von
Nubita Eivissa S.L.
Sollte die Reservierung 15 oder weniger Kalendertage vor dem Mietantritt
erfolgen, ist der Mietinteressent/die Mietinteressentin verpflichtet,
den gesamten Mietpreis zu überweisen. Die Überweisung gilt
als getätigt, wenn der zu überweisende Betrag auf dem Geschäftskonto
von Nubita Eivissa S.L. eingegangen ist oder Nubita Eivissa S.L. der
durch die Bank ausgestellte Überweisungsbeleg vorliegt.
Mit Erfüllung dieser vier Punkte ist die Reservierung vertraglich
bindend.
Die Reservierung wird von Nubita Eivissa S.L. dem Mieter/der Mieterin
per Fax, Post oder E-Mail bestätigt.
(8) Zahlung des Restmietpreises
Der Restmietpreis muss spätestens 15 Kalendertage vor Mietbeginn
auf das Geschäftskonto von Nubita Eivissa S.L. eingegangen sein.
Sollte die Zahlung des Restmietpreises nicht fristgerecht eingehen,
so kann Nubita Eivissa S.L. die Reservierung unter Einbehalt der erfolgten
Anzahlung annullieren.
(9) Kaution
Der Mieter /die Mieterin ist verpflichtet, mit Mietbeginn bei Nubita
Eivissa S.L. die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in bar zu hinterlegen
und im Falle eines Schadens im oder am Haus noch am selben Tag Nubita
Eivissa S.L. zu benachrichtigen. Wurde der Schaden durch die Mieterin
/den Mieter verursacht, müssen die Kosten für die Behebung
des Schadens sofort erstattet werden. Sollte die Mieterin/der Mieter
nicht für den durch sie/ihn verursachten Schaden aufkommen, ist
der Mieterin/dem Mieter der weitere Aufenthalt im Mietobjekt nicht
gestattet. Nubita Eivissa S.L. wird der Mieterin/dem Mieter die hinterlegte
Kaution vollständig mit Mietende zurückzahlen, sofern die
Mieterin/der Mieter ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(10) Ruhezeiten
Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, zwischen 23:00 Uhr und 10:00
Uhr die Lautstärke von Musik oder anderen Geräuschen soweit
zu reduzieren, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
(11) Stornierungen
Der Mieter/die Mieterin kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten,
auch wenn die Reservierung für ihn/sie vertraglich bindend geworden
ist.
Für diesen Fall muss der Mieter/die Mieterin Stornierungskosten
zahlen.
Diese betragen in Prozent vom gesamten Mietpreis:
bis zum 30. Kalendertag vor Mietbeginn 10%
bis zum 15. Kalendertag vor Mietbeginn 40%
bis zum 6. Kalendertag vor Mietbeginn 80%
ab dem 5. Kalendertag vor Mietbeginn 100%
(12) Terminumbuchungen
Terminumbuchungen auf Wunsch des Mieters/der Mieterin sind nach Vertragsabschluss
nur bei entsprechender Verfügbarkeit des Hauses gegen eine Umbuchungsgebühr
von € 25 möglich.
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen zwei
Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Es sind keine Änderungen
des Mietzeitraums möglich.
(13) Haftung der Mieter
Die Mieterin/ der Mieter wird gebeten, das Mietobjekt stets pfleglich
zu behandeln. Sie/Er verpflichtet sich, Nubita Eivissa S.L. unverzüglich
über alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete
– zu informieren. Die Mieterin/der Mieter haftet für diejenigen
Beschädigungen, die durch eigenes Verschulden oder durch das
Verschulden ihrer/seiner Besucher zustandekommen. Haustiere sind in
der Anlage nicht gestattet.
(14) Nichterfüllung
Sollte der Mieter/die Mieterin Ansprüche wegen Nichterfüllung
oder Schlechterfüllung gegen Nubita Eivissa S.L. vorbringen,
wird Nubita Eivissa S.L. die Reklamation umgehend prüfen und
entsprechend des vorliegenden Nichterfüllungstatbestandes darauf
reagieren.
(15) Gerichtsstand
Für den Fall eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit diesem Vertrag
unterwerfen sich die Parteien, unter Verzicht auf ihren sonstigen
Gerichtsstand, ausdrücklich der Gerichtsbarkeit Ibizas.
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