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| Allgemeine Geschäftsbedingungen für
die Bootsvermietung 2008 |
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(1) Begriffsdefinition
Die Firma Rent-a-Nubita S.L. (Steuernummer CIF B57530941) ist Eigentümerin
der Festrumpfschlauchboote
(a) Nubita I (ZAR 47, Evinrude-Motor 75 PS)
(b) Nubita II (BWA 27 Evolution, Suzuki-Motor 225 PS )
mit Liegeplatz in San Antonio, Ibiza.
Der Mietvertrag kommt zwischen Rent-a-Nubita S.L. und dem Mieter/der
Mieterin zustande.
(2) Preise
Der Mietpreis ist ein Nettopreis zzgl. 16% MwSt. und bezieht sich auf
das jeweilige Boot sowie den Liegeplatz im Hafen von San Antonio, Ibiza.
(3) Nebenkosten
Die Nebenkosten für Benzin, etc., sind vom Mieter zu tragen.
(4) Weitere Kosten
Weitere Kosten, etwa für Liegeplätze in anderen Häfen,
Transportkosten in andere Häfen und zurück zum Hafen nach
San Antonio, etc, sind vom Mieter zu tragen.
(5) Veränderungen am Mietobjekt
Veränderungen im Innen- und Außenbereich des Bootes sind
nicht gestattet.
(6) Mietzeit
Die Mietdauer muss mindestens drei (3) Tage betragen. Die Mietzeit schließt
die Nutzung am Tag des Mietbeginns ab 10:00 Uhr und am Tag des Mietendes
bis 20:00 Uhr ein. Bei verspäteter Rückgabe fallen Gebühren
in Höhe von 30,- € pro angefangener Stunde an.
Mit Mietende ist die Mieterin/der Mieter verpflichtet, Rent-a-Nubita
S.L. die Schlüssel des Bootes zurückzugeben und das es in
demselben ordnungsgemäßen Zustand am Liegeplatz des Hafens
zu übergeben, wie sie/er das Boot entgegengenommen hat..
(7) Reservierung
Zur Reservierung des Mietobjektes sendet Rent-a-Nubita S.L. dem Mietinteressenten/
der Mietinteressentin den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
per Fax, Post oder E-Mail zu. Ab diesem Zeitpunkt räumt Rent-a-Nubita
S.L dem Mietinteressenten/ der Mietinteressentin eine Option für
die verbindliche Reservierung innerhalb von 5 Kalendertagen ein.
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen
zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Rent-a-Nubita S. L. räumt
/dem Mietinteressenten/der Mietinteressentin eine Option für die
verbindliche Reservierung bis zum folgenden Tag bis 14:00 Uhr ein.
(8) Verbindliche Buchung
Zur verbindlichen Buchung des Mietobjektes muss die Mietinteressentin/
der Mietinteressent folgende Dokumente vorlegen und Bedingungen erfüllen:
1. Unterschriebener Mietvertrag
2. Unterschriebene Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Kopie des gültigen Motorbootführerscheins See
4. Kopie des Personalausweises
5. Überweisung von 40% des gesamten Mietpreises auf das Geschäftskonto
von Rent-a-Nubita S.L.
Sollte die Reservierung 15 oder weniger Kalendertage vor dem Mietantritt
erfolgen, ist der Mietinteressent/die Mietinteressentin verpflichtet,
den gesamten Mietpreis zu überweisen. Die Überweisung gilt
als getätigt, wenn der zu überweisende Betrag auf dem Geschäftskonto
von Rent-a-Nubita S.L eingegangen ist oder Rent-a-Nubita S.L der durch
die Bank ausgestellte Überweisungsbeleg vorliegt.
Mit Erfüllung dieser fünf Punkte ist die Reservierung vertraglich
bindend.
Die Reservierung wird von Rent-a-Nubita S.L dem Mieter/der Mieterin
per Fax, Post oder E-Mail bestätigt.
(9) Zahlung des Restmietpreises
Der Restmietpreis muss spätestens 15 Kalendertage vor Mietbeginn
auf das Geschäftskonto von Rent-a-Nubita S.L. eingegangen sein.
Sollte die Zahlung des Restmietpreises nicht fristgerecht eingehen,
so kann Rent-a-Nubita S.L. die Reservierung unter Einbehalt der erfolgten
Anzahlung annullieren.
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen
zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Der Restmietpreis muss bei
Mietbeginn in bar bezahlt werden. Sollte die Zahlung des Restmietpreises
nicht fristgerecht eingehen, so kann Rent-a-Nubita S.L. die Reservierung
unter Einbehalt der erfolgten Anzahlung annullieren.
(10) Kaution
Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, mit Mietbeginn bei Rent-a-Nubita
S.L die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in bar zu hinterlegen und
Rent-a-Nubita S.L im Falle eines Schadens im oder am Boot noch am selben
Tag zu benachrichtigen. Wurde der Schaden durch die Mieterin/den Mieter
verursacht, müssen die Kosten für die Behebung des Schadens
sofort erstattet werden. Sollte Mieterin/der Mieter nicht für den
durch sie/ihn verursachten Schadens aufkommen, ist der Mieterin/dem
Mieter der weitere Aufenthalt im Boot nicht gestattet.
Rent-a-Nubita S.L wird dem Mieter/der Mieterin die hinterlegte Kaution
vollständig mit Mietende zurückzahlen, sofern der Mieter/die
Mieterin seinen/ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(11) Mindestbesatzung und maximale Personenzahl an Bord
Die Mindestbesatzung muss zwei (2) Personen, darunter die Mieterin/der
Mieter, betragen. Die im Mietvertrag festgelegte maximal zugelassene
Personenzahl an Bord darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden..
(12) Stornierungen
Der Mieter/die Mieterin kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten,
auch wenn die Reservierung für ihn/sie vertraglich bindend geworden
ist. Für diesen Fall muss der Mieter/die Mieterin Stornierungskosten
entrichten.
Diese betragen in Prozent vom gesamten Mietpreis:
bis zum 30. Kalendertag vor Mietbeginn 10%
bis zum 15. Kalendertag vor Mietbeginn 40%
bis zum 6. Kalendertag vor Mietbeginn 80%
ab dem 5. Kalendertag vor Mietbeginn 100%
(13) Terminumbuchungen
Terminumbuchungen auf Wunsch des Mieters/der Mieterin sind nach Vertragsabschluss
nur bei entsprechender Verfügbarkeit des Bootes gegen eine Umbuchungsgebühr
von 25,- € möglich.
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen
zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Es sind keine Änderungen
des Mietzeitraums möglich.
(14) Haftung der Mieter
Der Mieter/die Mieterin hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er/sie
verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete
– unverzüglich an Rent-a-Nubita S.L zu melden. Die Mieterin/der
Mieter haftet für diejenigen Beschädigungen, die durch eigenes
Verschulden oder durch das Verschulden ihrer/seiner Besucher zustandekommen.
Tiere sind an Bord nicht zugelassen.
Der Mieter/die Mieterin muss zwingend einen gültigen Motorbootführerschein
See vorweisen, ist alleinig zum Führen des Bootes befugt und hat
sich an die gültigen nautischen Vorschriften und die dem Seemannsbrauch
entsprechenden Regeln zu halten. Während der gesamten Mietzeit
ist die Mieterin/der Mieter für die Sicherheit aller an Bord anwesenden
Personen verantwortlich.
(15) Versicherung
Das Mietobjekt verfügt über eine Wassersportkasko- sowie eine
Wassersport-Haftpflichtversicherung. Es besteht somit Haftpflichtversicherungsschutz
für Personen- und Sachschäden sowie für Schadenersatzansprüche
gemäß der gesetzlichen Versicherungsbestimmungen.
(16) Nichterfüllung
Sollte die Mieterin/der Mieter Ansprüche wegen Nichterfüllung
oder Schlechterfüllung gegen Rent-a-Nubita S.L vorbringen, wird
Rent-a-Nubita S.L die Reklamation in schriftlicher Form entgegennehmen
und umgehend prüfen.
(17) Gerichtsstand
Für den Fall eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit diesem Vertrag
unterwerfen sich die Parteien, unter Verzicht auf ihren sonstigen Gerichtsstand,
ausdrücklich der Gerichtsbarkeit Ibizas.
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