Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bootsvermietung 2008
(1) Begriffsdefinition
Die Firma Rent-a-Nubita S.L. (Steuernummer CIF B57530941) ist Eigentümerin der Festrumpfschlauchboote
(a) Nubita I (ZAR 47, Evinrude-Motor 75 PS)
(b) Nubita II (BWA 27 Evolution, Suzuki-Motor 225 PS )
mit Liegeplatz in San Antonio, Ibiza.
Der Mietvertrag kommt zwischen Rent-a-Nubita S.L. und dem Mieter/der Mieterin zustande.
 
(2) Preise
Der Mietpreis ist ein Nettopreis zzgl. 16% MwSt. und bezieht sich auf das jeweilige Boot sowie den Liegeplatz im Hafen von San Antonio, Ibiza.
 
(3) Nebenkosten
Die Nebenkosten für Benzin, etc., sind vom Mieter zu tragen.
 
(4) Weitere Kosten
Weitere Kosten, etwa für Liegeplätze in anderen Häfen, Transportkosten in andere Häfen und zurück zum Hafen nach San Antonio, etc, sind vom Mieter zu tragen.
 
(5) Veränderungen am Mietobjekt
Veränderungen im Innen- und Außenbereich des Bootes sind nicht gestattet.
 
(6) Mietzeit
Die Mietdauer muss mindestens drei (3) Tage betragen. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Tag des Mietbeginns ab 10:00 Uhr und am Tag des Mietendes bis 20:00 Uhr ein. Bei verspäteter Rückgabe fallen Gebühren in Höhe von 30,- € pro angefangener Stunde an.
Mit Mietende ist die Mieterin/der Mieter verpflichtet, Rent-a-Nubita S.L. die Schlüssel des Bootes zurückzugeben und das es in demselben ordnungsgemäßen Zustand am Liegeplatz des Hafens zu übergeben, wie sie/er das Boot entgegengenommen hat..
 
(7) Reservierung
Zur Reservierung des Mietobjektes sendet Rent-a-Nubita S.L. dem Mietinteressenten/ der Mietinteressentin den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Fax, Post oder E-Mail zu. Ab diesem Zeitpunkt räumt Rent-a-Nubita S.L dem Mietinteressenten/ der Mietinteressentin eine Option für die verbindliche Reservierung innerhalb von 5 Kalendertagen ein.
 
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Rent-a-Nubita S. L. räumt /dem Mietinteressenten/der Mietinteressentin eine Option für die verbindliche Reservierung bis zum folgenden Tag bis 14:00 Uhr ein.
 
(8) Verbindliche Buchung
Zur verbindlichen Buchung des Mietobjektes muss die Mietinteressentin/ der Mietinteressent folgende Dokumente vorlegen und Bedingungen erfüllen:
 
1. Unterschriebener Mietvertrag
2. Unterschriebene Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Kopie des gültigen Motorbootführerscheins See
4. Kopie des Personalausweises
5. Überweisung von 40% des gesamten Mietpreises auf das Geschäftskonto von Rent-a-Nubita S.L.
 
Sollte die Reservierung 15 oder weniger Kalendertage vor dem Mietantritt erfolgen, ist der Mietinteressent/die Mietinteressentin verpflichtet, den gesamten Mietpreis zu überweisen. Die Überweisung gilt als getätigt, wenn der zu überweisende Betrag auf dem Geschäftskonto von Rent-a-Nubita S.L eingegangen ist oder Rent-a-Nubita S.L der durch die Bank ausgestellte Überweisungsbeleg vorliegt.
 
Mit Erfüllung dieser fünf Punkte ist die Reservierung vertraglich bindend.
Die Reservierung wird von Rent-a-Nubita S.L dem Mieter/der Mieterin per Fax, Post oder E-Mail bestätigt.
 
(9) Zahlung des Restmietpreises
Der Restmietpreis muss spätestens 15 Kalendertage vor Mietbeginn auf das Geschäftskonto von Rent-a-Nubita S.L. eingegangen sein. Sollte die Zahlung des Restmietpreises nicht fristgerecht eingehen, so kann Rent-a-Nubita S.L. die Reservierung unter Einbehalt der erfolgten Anzahlung annullieren.
 
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Der Restmietpreis muss bei Mietbeginn in bar bezahlt werden. Sollte die Zahlung des Restmietpreises nicht fristgerecht eingehen, so kann Rent-a-Nubita S.L. die Reservierung unter Einbehalt der erfolgten Anzahlung annullieren.
 
(10) Kaution
Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, mit Mietbeginn bei Rent-a-Nubita S.L die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in bar zu hinterlegen und Rent-a-Nubita S.L im Falle eines Schadens im oder am Boot noch am selben Tag zu benachrichtigen. Wurde der Schaden durch die Mieterin/den Mieter verursacht, müssen die Kosten für die Behebung des Schadens sofort erstattet werden. Sollte Mieterin/der Mieter nicht für den durch sie/ihn verursachten Schadens aufkommen, ist der Mieterin/dem Mieter der weitere Aufenthalt im Boot nicht gestattet.
Rent-a-Nubita S.L wird dem Mieter/der Mieterin die hinterlegte Kaution vollständig mit Mietende zurückzahlen, sofern der Mieter/die Mieterin seinen/ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.
 
(11) Mindestbesatzung und maximale Personenzahl an Bord
Die Mindestbesatzung muss zwei (2) Personen, darunter die Mieterin/der Mieter, betragen. Die im Mietvertrag festgelegte maximal zugelassene Personenzahl an Bord darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden..
 
(12) Stornierungen
Der Mieter/die Mieterin kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten, auch wenn die Reservierung für ihn/sie vertraglich bindend geworden ist. Für diesen Fall muss der Mieter/die Mieterin Stornierungskosten entrichten.
 
Diese betragen in Prozent vom gesamten Mietpreis:
 
bis zum 30. Kalendertag vor Mietbeginn 10%
bis zum 15. Kalendertag vor Mietbeginn 40%
bis zum 6. Kalendertag vor Mietbeginn 80%
ab dem 5. Kalendertag vor Mietbeginn 100%
 
(13) Terminumbuchungen
Terminumbuchungen auf Wunsch des Mieters/der Mieterin sind nach Vertragsabschluss nur bei entsprechender Verfügbarkeit des Bootes gegen eine Umbuchungsgebühr von 25,- € möglich.
 
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Es sind keine Änderungen des Mietzeitraums möglich.
 
(14) Haftung der Mieter
Der Mieter/die Mieterin hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er/sie verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich an Rent-a-Nubita S.L zu melden. Die Mieterin/der Mieter haftet für diejenigen Beschädigungen, die durch eigenes Verschulden oder durch das Verschulden ihrer/seiner Besucher zustandekommen. Tiere sind an Bord nicht zugelassen.
Der Mieter/die Mieterin muss zwingend einen gültigen Motorbootführerschein See vorweisen, ist alleinig zum Führen des Bootes befugt und hat sich an die gültigen nautischen Vorschriften und die dem Seemannsbrauch entsprechenden Regeln zu halten. Während der gesamten Mietzeit ist die Mieterin/der Mieter für die Sicherheit aller an Bord anwesenden Personen verantwortlich.
 
(15) Versicherung
Das Mietobjekt verfügt über eine Wassersportkasko- sowie eine Wassersport-Haftpflichtversicherung. Es besteht somit Haftpflichtversicherungsschutz für Personen- und Sachschäden sowie für Schadenersatzansprüche gemäß der gesetzlichen Versicherungsbestimmungen.
 
(16) Nichterfüllung
Sollte die Mieterin/der Mieter Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung gegen Rent-a-Nubita S.L vorbringen, wird Rent-a-Nubita S.L die Reklamation in schriftlicher Form entgegennehmen und umgehend prüfen.
 
(17) Gerichtsstand
Für den Fall eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien, unter Verzicht auf ihren sonstigen Gerichtsstand, ausdrücklich der Gerichtsbarkeit Ibizas.
 
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